Verkehrsunfall mit Tier - Was tun?

Unfallstelle nicht verlassen, absichern und eine Meldung an entsprechende Stelle machen (siehe weiter unten)
!! Bei Zuwiderhandlung macht sich der Lenker strafbar! und es können saftige Bussen auferlegt werden !! 

 

 1. Unfallstelle sichern

  • Fahrzeug am Strassenrand halten und Warnblinker einschalten
  • Unfallstelle sichern (Pannendreieck)
  • Ist das Tier geflohen? Unfallstelle markieren
  • Evtl. Unfall-Fotos (Tier + Fahrzeug) machen; vor allem im Fall von Haustieren
  • Tote Tiere: an den Hinterläufen an den Strassenrand ziehen
  • verletze Tiere: siehe unten - WICHTIG!!! - Wildtiere und WICHTIG!!! - Haustiere
  • Zeugen suchen

2. Meldung machen

  • Polizei 117und ev. WILDHÜTER benachrichtigen
  • Polizei immer benachrichtigen?         JA  -  egal ob bei Wild- oder Haustierunfällen (die Polizei kann entsprechende Fachkräfte aufbieten)
  • Wo bin ich?                                                   Wer sich in der Gegend nicht auskennt, sollte sich an den Strassenlaternen orientieren.
                                                                               Diese sind mit Identifikationsnummern versehen, welche für Polizei und Wildhut 
    hilfreich sein können. 

 8-TUNG! - Wildtiere 

  • Verletzte Wildtiere - Auf keinen Fall nähern!
  • Nicht selber zu versuchen dem Tier zu helfen!
  • Die Nähe von Menschen verängstigt es und machen Stress und Leid noch schlimmer; 
    Verletzungen können durch Flucht- oder Verteidigungsversuche verschlimmert werden

  8-TUNG! - Haustiere

  • Verletze Haustiere - Nur vorsichtig nähern!
  • ev. warten auf das Eintreffen von Polizei und ggf. Tierarzt/Wildhüter (auch verletzte Katzen und Hunde können beissen und kratzen)
  • Direkt zum Tierarzt bringen? - Nur mit Erlaubnis der Polizei
  • VORSICHT!! Falsche «Behandlung» kann eine Situation und Verletzung verschlimmern
  • Wer sich gut mit Tieren auskennt und es sich zutraut, kann das verletzte Haustier selbst zum nächsten Tierarzt fahren
    (ev. Decke oder dicke Jacke zu Hilfe nehmen). Ansonsten warten Sie auf das Eintreffen von Polizei und ggf. Tierarzt/Wildhüter
  • Tier "erlösen"? - Bitte versuchen Sie nicht, ein verletztes Tier selber zu "erlösen"
  • Verletzungen sehen manchmal schlimmer aus als sie sind.
  • Ein Tier zu "erlösen" ist zudem schwieriger als man meint.  Sie könnten dem Tier damit unbeabsichtigt noch mehr Leid zufügen.
  • Der Tierarzt kann am besten entscheiden, ob eine Behandlung noch Sinn mach oder ob das Tier erlöst werden muss.
    Die Familie des Tieres wird es Ihnen danken.

Auch den aufmerksamsten Fahrzeuglenker/-innen kann ein Unfall passieren. Gemäss Gesetz sind bei Unfällen mit jagdbarem Wild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Marder) oder mit geschützten Tierarten (Luchs, Wolf, Greifvögel) unverzüglich die Polizei und bei Haustieren den Tierbesitzer zu benachrichtigen (sofern dieser bekannt ist oder eruiert werden kann, bspw. durch Halsband oder Chip).

  

Mehr Informationen gesucht? 

Merkblatt - "Verkehrsunfälle mit Tieren" vom Schweizer Tierschutz STS: http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/mb_schutz.html#