Unfallstelle nicht verlassen,
absichern und eine Meldung an entsprechende Stelle machen (siehe weiter unten)
!! Bei Zuwiderhandlung macht sich der Lenker strafbar! und es können saftige Bussen auferlegt
werden !!
1. Unfallstelle sichern
2. Meldung machen
8-TUNG! - Wildtiere
8-TUNG!
- Haustiere
Auch den aufmerksamsten Fahrzeuglenker/-innen kann ein Unfall passieren. Gemäss Gesetz sind bei Unfällen mit jagdbarem Wild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Marder) oder mit geschützten Tierarten (Luchs, Wolf, Greifvögel) unverzüglich die Polizei und bei Haustieren den Tierbesitzer zu benachrichtigen (sofern dieser bekannt ist oder eruiert werden kann, bspw. durch Halsband oder Chip).
Mehr Informationen gesucht?
Merkblatt - "Verkehrsunfälle mit Tieren" vom Schweizer Tierschutz STS: http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/mb_schutz.html#