Adoptionsablauf:

unsere Abgabe-Bedingungen

  • Unsere Kätzchen werden mit einem Schutzvertrag gegen eine Schutzgebühr von Fr. 150.-- abgegeben.
  • Freigänger-Katzen werde nur an neue Zuhause mit Freigang abgegeben. Eine Katzenklappe wäre sehr gewünscht.
  • Unsere Katzen werden nur nach der Unterzeichnung des Schutzvertrages sowie der Bezahlung der Schutzgebühr abgegeben. Die Schutzgebühr muss komplett bezahlt sein, bevor wir die Katzen den neuen Besitzern übergeben.
  • Wir sind erlaubt, Nachkontrollen durchzuführen.
  • Katzen die durch uns vermittelt wurden dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.
  • Jungkatzen müssen mit ca. 6 Monaten kastriert werden; dies ist Bestandteil unseres Schutzvertrages.
  • Katzen, die das Alter von ca. 6 Monaten erreicht haben, werden nur kastriert abgegeben.
  • Wohnungskatzen werden nur zu zweit oder zu einer vorhandenen Zweitkatze in ungefähr dem selbem Alter platziert; Ausnahmen können sich ergeben, wenn dies die besondere Situation der Katze erfordert oder wenn der neue Besitzer / neue Besitzerin nicht zu 100% berufstätig ist.
  • Katzen mit Freilauf vermitteln wir nicht direkt an Hauptstrassen oder grössere Durchfahrtsstrassen, da die Gefahren zu gross sind.
  • Alle unsere Katzen sind Schweizer Katzen. Wir importieren keine Katzen aus dem Ausland.

In der Schutzgebühr inbegriffen sind folgende Leistungen für sämtliche unserer Kätzchen:

  • tierärztlich untersucht
  • geimpft (gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche)
  • Leukose getestet
  • kastriert, oder kommt mit Kastrations-Gutschein wenn das Kätzchen noch zu jung ist
  • entwurmt
  • entfloht

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Tierschutzverein Glarus wenden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

Bewerbung:

Haben Sie sich in einen unserer Schützlinge verliebt, melden Sie sich bitte bei uns per

 

 

E-Mail: administration@tierschutz-glarus.ch   oder   Telefon: 055 645 20 55

 

Nach Aufnahme Ihrer Kontakt-Daten der Abklärung einiger Eckpunkte, leiten wir Ihre Daten an die entsprechende Pflegestelle weiter. Diese nimmt für weitere Abklärungen gerne mit Ihnen Kontakt auf.

 

Kennenlernen/Besuch der Tiere:

Ist der erste Kontakt hergestellt, dürfen Sie unsere Katzen gerne auf der Pflegestelle besuchen und kennenlernen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir und unserer Pflegestellen Ihnen vor der Vermittlung  in Ihrem eigenen Interesse sowie in dem des Tieres umfangreiche Fragen stellen werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Tier zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt und auch die Bedürfnisse der Tiere bestmöglich erfüllt werden. Keinesfalls wollen wir damit potentielle Katzeneltern damit schikanieren. Unsere Abgabebedingungen dienen dem Schutz der durch uns vermittelten Katzen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass unsere Schützlinge ein Zuhause auf Lebenszeit erhalten und nicht nach kurzer Zeit in ein Tierheim abgeschoben werden.

 

 


Bitte machen Sie sich folgende Gedanken:

Welches Tier passt zu mir?

 

Überlegen Sie sich, welches Tier zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Lebensumständen passt. So muss nicht nur das Umfeld stimmt, bei Mietwohnungen muss auch das Einverständnis des Vermieters vorliegen.
Weiter benötigt jedes Tier Aufmerksamkeit, Zeit und Liebe. Ich muss mir somit die Frage stellen, ob ich genügend Zeit für eine artgerechte Tierhaltung habe: wie sehen meine Pläne für die Zukunft aus? Kann ich auch langfristig für mein Tier sorgen oder plane ich einen längeren Auslandaufenthalt? Wer kümmert sich um meinen Schützling, wenn ich in den Ferien bin? Kann ich ihm ein tiergerechtes Leben bieten?

 

Nicht nur Zeit und Liebe, sondern auch Kosten müssen beachtet werden: sind die Kosten, wie regelmässige und unvorhersehbare Tierarztkosten, Kosten für Futter, Zubehör, Ferienbetreuung, Hundesteuer usw. für mich tragbar?

 

Mit diesen Fragen müssen Sie sich vorgängig unbedingt auseinandersetzen.


Katzen

 

Wohnungskatzen, vor allem wenn man berufstätig ist, sollen nie einzeln gehalten werden. Sie benötigen unbedingt ein Gspändli. Bei reiner Wohnungshaltung muss genügend Wohnraum vorhanden sein, um diesen auch katzengerecht zu gestalten.

Bei Freigängerkatzen muss vorgängig geklärt werden, wo Katzenleiter und/oder Katzentüre angebracht werden. Bitte beachten Sie, dass in einigen Mietwohnungen keine Katzenleitern angebracht werden dürfen.

 

Klären Sie somit auch dies vorgängig mit Ihrem Vermieter. Selbstverständlich sollten Freigänger nur an ungefährlicher Umgebung nach Draussen gelassen werden.