unsere Abgabe-Bedingungen
In der Schutzgebühr inbegriffen sind folgende Leistungen für sämtliche unserer Kätzchen:
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an den Tierschutzverein Glarus wenden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Bewerbung:
Haben Sie sich in einen unserer Schützlinge verliebt, melden Sie sich bitte bei uns per
E-Mail: administration@tierschutz-glarus.ch oder Telefon: 055 645 20 55
Nach Aufnahme Ihrer Kontakt-Daten der Abklärung einiger Eckpunkte, leiten wir Ihre Daten an die entsprechende Pflegestelle weiter. Diese nimmt für weitere Abklärungen gerne mit Ihnen Kontakt auf.
Kennenlernen/Besuch der Tiere:
Ist der erste Kontakt hergestellt, dürfen Sie unsere Katzen gerne auf der Pflegestelle besuchen und kennenlernen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir und unserer Pflegestellen Ihnen vor der Vermittlung in Ihrem eigenen Interesse sowie in dem des Tieres umfangreiche Fragen stellen werden. Damit wollen wir sicherstellen, dass das Tier zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt und auch die Bedürfnisse der Tiere bestmöglich erfüllt werden. Keinesfalls wollen wir damit potentielle Katzeneltern damit schikanieren. Unsere Abgabebedingungen dienen dem Schutz der durch uns vermittelten Katzen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass unsere Schützlinge ein Zuhause auf Lebenszeit erhalten und nicht nach kurzer Zeit in ein Tierheim abgeschoben werden.
Welches Tier passt zu mir?
Nicht nur Zeit und Liebe, sondern auch Kosten müssen beachtet werden: sind die Kosten, wie regelmässige und unvorhersehbare Tierarztkosten, Kosten für Futter, Zubehör, Ferienbetreuung, Hundesteuer usw. für mich tragbar?
Mit diesen Fragen müssen Sie sich vorgängig unbedingt auseinandersetzen.
Katzen
Wohnungskatzen, vor allem wenn man berufstätig ist, sollen nie einzeln gehalten werden. Sie benötigen unbedingt ein Gspändli. Bei reiner Wohnungshaltung muss genügend Wohnraum vorhanden sein, um diesen auch katzengerecht zu gestalten.
Bei Freigängerkatzen muss vorgängig geklärt werden, wo Katzenleiter und/oder Katzentüre angebracht werden. Bitte beachten Sie, dass in einigen Mietwohnungen keine Katzenleitern angebracht werden dürfen.
Klären Sie somit auch dies vorgängig mit Ihrem Vermieter. Selbstverständlich sollten Freigänger nur an ungefährlicher Umgebung nach Draussen gelassen werden.