Wir machen Tierschutz in unserer Freizeit und sind alle berufstätig, haben Familien, eigene Tiere und oft auch noch Pflegetiere.
Antworten auf Ihre Bewerbung können daher einige Tage in Anspruch nehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Damit wollen wir sicherstellen, dass das Tier zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt und auch die Bedürfnisse der
Tiere bestmöglich erfüllt werden. Keinesfalls wollen wir damit potentielle Katzen-Eltern schikanieren. Unsere Abgabebedingungen dienen dem Schutz der durch uns vermittelten Katzen. Wir haben uns
zum Ziel gesetzt, dass unsere Schützlinge ein Zuhause auf Lebenszeit erhalten und nicht nach kurzer Zeit wieder zu uns zurück kommen oder in ein Tierheim abgeschoben
werden.
Wurde von beiden Seiten bestimmt, dass eine Adoption grundsätzlich passt , dürfen Sie unsere Katzen gerne auf
der Pflegestelle besuchen und kennenlernen.
Nein. Alle unsere Katzen sind einheimisch.
-
Katzen aus unserer Pflegestation sind grundsätzlich FREIGÄNGER. Wir haben sehr selten
Wohnungskatzen.
-
Unsere Katzen sind selten Einzelgänger und möchten meistens zu zweit oder zu einem/mehreren sozialen Gspändli in ähnlichem Alter einziehen.
-
Abgabe nur gegen;
- Schutzgebühr von CHF 220.00 pro Katze. Zu bezahlen in Bar bei Übergabe.
- Unterzeichnung eines Schutzvertrages.
-
Sie erlauben uns Vor-/ und Nachkontrollen bei Ihnen zu Hause durchzuführen, sollten wir dies als notwendig erachten.
-
Durch den Verein vermittelten Tiere dürfen NICHT zur Zucht eingesetzt werden.
-
Sie akzeptieren Ihre Kastrationspflicht sowohl männlicher als auch weiblichen Katzen und kastrieren
Jungkatzen im Alter von ca. 4-6 Monaten.
-
Sie verpflichten sich, gewollter / ungewollter Nachwuchs bei unkastrierten Katzen bestmöglich zu verhindern.
-
Katzen, die das Alter von ca. 6 Monaten schon erreicht haben, werden nur kastriert abgegeben.
Wohnen Sie zur Miete?
- Klären Sie unbedingt vorgängig mit Ihrem Vermieter ab,
... ob Sie im Mietobjekt Haustiere halten dürfen, sollte dies noch nicht im Mietvertrag geklärt sein.
-
... ob und wo Sie eine eventuell eine Katzenklappe, Katzenleitern und/oder Schutznetze anbringen dürfen.
-
Bei einer nachträglichen Erlaubnis zur Haustierhaltung, bestehen Sie unbedingt auf eine Bewilligung in
Schriftform.
In der Schutzgebühr von CHF 220.00 inbegriffen ist:
-
tierärztlich untersucht, inkl. Leukose-Test (FeLV)
-
Micro-Chip
-
mehrmals gegen innere und äussere Parasiten behandelt
-
kastriert (oder 1 Kastrations-GUTSCHEIN, wenn das Tier dafür noch zu jung ist)
-
2-fach geimpft gegen Leukose, Katzenschnupfen + /-Seuche (oder 1 bis 2 Impf-GUTSCHEINE, wenn das Tier dafür noch zu jung ist)
INFO: Die GUTSCHEINE sind bei allen Kleintierärzten des Kt. GL einlösbar
Überlegen Sie sich, welches Tier zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Lebensumständen passt. So muss nicht nur das Umfeld
stimmt, bei Mietwohnungen muss auch das Einverständnis des Vermieters vorliegen.
Weiter benötigt jedes Tier Aufmerksamkeit, Zeit und Liebe. Ich muss mir somit die Frage stellen, ob ich genügend Zeit für eine artgerechte Tierhaltung habe: wie
sehen meine Pläne für die Zukunft aus? Kann ich auch langfristig für mein Tier sorgen oder plane ich einen längeren Auslandaufenthalt? Wer kümmert sich um meinen Schützling, wenn ich in den
Ferien bin? Kann ich ihm ein tiergerechtes Leben bieten?
Nicht nur Zeit und Liebe, sondern auch Kosten müssen beachtet werden: sind die Kosten, wie regelmässige und unvorhersehbare Tierarztkosten, Kosten für Futter,
Zubehör, Ferienbetreuung, Hundesteuer usw. für mich tragbar?
Mit diesen Fragen müssen Sie sich vorgängig unbedingt auseinandersetzen.