Wie können Sie eine Katzen adoptieren?

BITTE BEACHTEN!

  1. Bitte lesen Sie untenstehende Bedingungen gut durch.
  2. Sollten Sie mit unseren Bedingungen einverstanden sein, füllen Sie bitte das 
    Bewerbungs-Formular Katze aus.
  3. In den nächsten Tagen nimmt die Pflegestelle mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart alles Weitere. 
    (Dies kann ein paar Tage in Anspruch nehmen, bitte haben Sie Verständnis) 


Häufig gestellt Fragen:

Ich habe das Formular ausgefüllt. Bis wann kann ich mit einer Antwort rechnen?

Wir machen Tierschutz in unserer Freizeit und sind alle berufstätig, haben Familien, eigene Tiere und oft auch noch Pflegetiere. 

Antworten auf Ihre Bewerbung können daher einige Tage in Anspruch nehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.  

Warum muss ich eine Bewerbung ausfüllen und stellt mir die Pflegestelle weitere Fragen?

Damit wollen wir sicherstellen, dass das Tier zu Ihnen und Ihren Lebensumständen passt und auch die Bedürfnisse der Tiere bestmöglich erfüllt werden. Keinesfalls wollen wir damit potentielle Katzen-Eltern schikanieren. Unsere Abgabebedingungen dienen dem Schutz der durch uns vermittelten Katzen. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, dass unsere Schützlinge ein Zuhause auf Lebenszeit erhalten und nicht nach kurzer Zeit wieder zu uns zurück kommen oder in ein Tierheim abgeschoben werden. 

Kann ich die Pflegestelle besuchen und die Tiere kennenlernen?

Wurde von beiden Seiten bestimmt, dass eine Adoption grundsätzlich passt , dürfen Sie unsere Katzen gerne auf der Pflegestelle besuchen und kennenlernen.

Kommen die Katzen aus dem Ausland?

Nein. Alle unsere Katzen sind einheimisch.


Bedingungen für all unsere Adoptionen!

  • Katzen aus unserer Pflegestation sind grundsätzlich FREIGÄNGER. Wir haben sehr selten Wohnungskatzen.
  • Unsere Katzen sind selten Einzelgänger und möchten meistens zu zweit oder zu einem/mehreren sozialen Gspändli in ähnlichem Alter einziehen.
  • Abgabe nur gegen;
    - Schutzgebühr von CHF 220.00 pro Katze. Zu bezahlen in Bar bei Übergabe.
    - Unterzeichnung eines Schutzvertrages.
  • Sie erlauben uns Vor-/ und Nachkontrollen bei Ihnen zu Hause durchzuführen, sollten wir dies als notwendig erachten.
  • Durch den Verein vermittelten Tiere dürfen NICHT zur Zucht eingesetzt werden.
  • Sie akzeptieren Ihre Kastrationspflicht sowohl männlicher als auch weiblichen Katzen und kastrieren Jungkatzen im Alter von ca. 4-6 Monaten. 
  • Sie verpflichten sich, gewollter / ungewollter Nachwuchs bei unkastrierten Katzen bestmöglich zu verhindern.
  • Katzen, die das Alter von ca. 6 Monaten schon erreicht haben, werden nur kastriert abgegeben.

Wohnen Sie zur Miete?

  •  Klären Sie unbedingt vorgängig mit Ihrem Vermieter ab,
    ... ob Sie im Mietobjekt Haustiere halten dürfen, sollte dies noch nicht im Mietvertrag geklärt sein.
  • ... ob und wo Sie eine eventuell eine Katzenklappe, Katzenleitern und/oder Schutznetze anbringen dürfen.
  • Bei einer nachträglichen Erlaubnis zur Haustierhaltung, bestehen Sie unbedingt auf eine Bewilligung in Schriftform.

 

In der Schutzgebühr von CHF 220.00 inbegriffen ist:

  • tierärztlich untersucht, inkl. Leukose-Test (FeLV)
  • Micro-Chip
  • mehrmals gegen innere und äussere Parasiten behandelt
  • kastriert (oder 1 Kastrations-GUTSCHEIN, wenn das Tier dafür noch zu jung ist)
  • 2-fach geimpft gegen Leukose, Katzenschnupfen + /-Seuche (oder 1 bis 2 Impf-GUTSCHEINE, wenn das Tier dafür noch zu jung ist)
    INFO: Die GUTSCHEINE sind bei allen Kleintierärzten des Kt. GL einlösbar

Zusatz-Bedingungen! - Freigänger-Katzen

  • Freigänger-Katzen werde nur an neue Zuhause MIT Freigang abgegeben. Eine Katzenklappe wäre sehr gewünscht.
  • Katzen mit Freilauf vermitteln wir NICHT in unmittelbare Nähe einer stark befahrenen Strasse. (Hauptstrasse / Durchfahrtsstrasse)
    Wir erachten die Gefahren als zu gross.

Zusatz-Bedingungen! - Wohnungs-Katzen

  • Wohnungskatzen werden nur zu zweit oder zu einer vorhandenen Zweitkatze in ungefähr dem selbem Alter platziert;
    Ausnahmen können sich ergeben wenn;
    - dies die besondere Situation der Katze erfordert (Verhalten, Krankheit, Behinderung)
    - und der/die neue Halter/In NICHT zu 100% berufstätig ist
  • Wohnungskatzen sollten nur in extremen Ausnahmefällen einzeln gehalten werden. Sie benötigen unbedingt ein "Gspändli".
  • Der soziale Kontakt zu Artgenossen kann leider nicht ersetzt werden, auch nicht durch ganz viel Aufmerksamkeit und Zuwendung des Tierhalters.
  • Einzelhaltung ist nur in Ausnahmefällen zu empfehlen, z.B. wenn die Katze verhaltensauffällig ist und sich nicht mit anderen Katzen verträgt.
  • Bei reiner Wohnungshaltung muss genügend Wohnraum vorhanden sein, um diesen auch katzengerecht zu gestalten.

Welches Tier pass zu mir? Machen Sie sich bitte vorher Gedanken.

 Überlegen Sie sich, welches Tier zu Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Lebensumständen passt. So muss nicht nur das Umfeld stimmt, bei Mietwohnungen muss auch das Einverständnis des Vermieters vorliegen.

Weiter benötigt jedes Tier Aufmerksamkeit, Zeit und Liebe. Ich muss mir somit die Frage stellen, ob ich genügend Zeit für eine artgerechte Tierhaltung habe: wie sehen meine Pläne für die Zukunft aus? Kann ich auch langfristig für mein Tier sorgen oder plane ich einen längeren Auslandaufenthalt? Wer kümmert sich um meinen Schützling, wenn ich in den Ferien bin? Kann ich ihm ein tiergerechtes Leben bieten?

 

Nicht nur Zeit und Liebe, sondern auch Kosten müssen beachtet werden: sind die Kosten, wie regelmässige und unvorhersehbare Tierarztkosten, Kosten für Futter, Zubehör, Ferienbetreuung, Hundesteuer usw. für mich tragbar? 

 

Mit diesen Fragen müssen Sie sich vorgängig unbedingt auseinandersetzen.