Tiere gefunden

Du hast ein Tier gefunden? hier findest du Informationen über das weitere Vorgehen.

 

Haustier

Ist das gefundene Tier krank oder verletzt, wenden Sie sich bitte umgehend beim nächsten Tierarzt. (Siehe auch Rubrik Notfall)

 

Fund immer auf der Schweizer Tiermeldezentrale melden:

Schweizerische Tiermeldezentrale

0848 357 358

www.stmz.ch

 

und an einen der folgenden Stellen: 

Polizeistützpunkt Glarus, Spielhof 12, 055 645 66 66

 

Hunde

gefundene Hunde können einer Polizeistation im Kanton (kein Notfall) oder Jeanette Beer, 078 751 52 66 gemeldet werden. 

 

Katzen

gefundene Katzen können dem Tierschutzverein Glarus, 055 645 20 55 mitgeteilt werden. 

 

Chip prüfen bei zutraulichen Katzen:

Leihen Sie sich ein Chip-Lesegerät beim Tierschutzverein Glarus aus. 

Wir können anhand der abgelesenen Nummer, den Eigentümer kontaktieren.

 

Chip prüfen bei nicht zutraulichen Katzen:

Fangen Sie die Katze mit einer Katzenfalle ein und bringen diese zum Tierarzt (vorher anmelden). Dieser kann prüfen, ob das Haustier einen Chip trägt.

 

Katzen einfangen:

Für das Einfangen von Katzen stellt der Tierschutzverein Ihnen gerne Lebendfallen zur Verfügung.

 

Andere Haustiere: z.B. Nagetiere,  Reptilien, Amphibien, Vögel, etc.:

Bitte erkundigen Sie sich selber im Internet und über Facebook über allfällige Auffang-Plätze.

Beim einfangen und unterbringen solcher Tiere sind wir auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen. 

Der Tierschutzverein kann ev. bei der Abklärung und/oder der Vermittlung  an ein neuen Zuhause helfen. Senden Sie uns dazu bitte Ihre Fund-Meldung und wir leiten diese an unseren privaten Helfer weiter. 

 

Andere Tiere einfangen:

Bitte kontaktiere die Polizei und/oder den Wildhüter

 

Rechtliche Grundlagen:

  • Als Finder sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, das zugelaufene oder gefundene Tier bei einer offiziellen Meldestellen zu melden.
  • Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Monaten geht das Tier in Ihren Besitz über.
  • Die Frist beginnt an jenem Tag zu laufen, an welchem das Tier bei der zuständigen Stelle gemeldet wurde.

Igel

  • Igel warmhalten und schnellstmöglich Igelhilfe kontaktieren.
  • Nur frisches Wasser zum Trinken anbieten
  • Bitte auf keinen Fall Kuh-Milch geben. Igel vertragen die Laktose nicht, bekommen Durchfall und können an Dehydierung zugrunde gehen.

Fledermaus

Stiftung Fledermausschutz

Thomas Ortega (Fledermausschutz-Beauftragter des Kt. GL)

Rufistrasse 19

8762 Schwanden

079 330 60 60

055 640 39 90

ortega.kanti@gmx.ch

https://fledermausschutz.ch/kantone

 


Eichhörnchen

Eichhörnchenstation

5632 Buttwil

 

056 664 68 84

079 465 16 94

https://www.eichhoernchenstation.ch/

 


Vogel

Schweizerische Vogelwarte Sempach

041 462 97 00

041 462 99 99 (Wochenende + Feiertage)

https://www.vogelwarte.ch/

 

BirdLife Glarnerland

055 640 99 82

info@birdlife-glarnerland.ch

https://www.birdlife-glarnerland.ch/

 

Naturzentrum Glarnerland

055 622 21 82

info@naturzentrumglarnerland.ch

 

Hinweise:

  • Eine goldene Regel lautet: Lassen Sie gesunde Jungvögel dort, wo sie sind! In den seltensten Fällen sind sie wirklich verlassen. 
  • Viele Jungvögel hüpfen aus dem Nest, bevor sie richtig fliegen können. Sie verstecken sich in der Nähe und warten auf Futter. Ein Jungvogel hat die besten Überlebenschancen, wenn er von den Altvögeln gefüttert und betreut wird.
  • Beobachten Sie den Vogel aus möglichst grosser Entfernung.  Wenn ihm keine Gefahren drohen, lassen sie ihn am besten  am Ort. Falls der Jungvogel auf einer Strasse ist, setzten Sie ihn auf eine Hecke oder auf einen Baum.
  • Nur wenn er mehr als eine Stunde nicht gefüttert wird, bedarf er Hilfe. Bringen Sie ihn dann zu einer Vogelstation.
  • Zeigt der Vogel hingegen Verletzungen, kontaktieren Sie eine Vogelstation und den Tierarzt.
  • Beachten Sie, dass die Pflege und Aufzucht von Singvögeln nicht einfach und sehr zeitaufwändig ist.