Zweck des Fonds
Der Fonds zugunsten mittelloser Heimtierbesitzer bezweckt die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an aussergewöhnliche Aufwendungen für Heimtiere , wenn der Tierhalter / die Tierhalterin nachweislich mittellos ist bzw. sich in einer Notlage befindet.
Beilagen
Achtung! - Die Verfügung muss zwingend durch die zuständige Behörde unterzeichnet sein!
Dauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Gesuches hängt von der Vollständigkeit der Angaben und der eingereichten Belege ab.
Ein Entscheid zu einem vollständigen Gesuch kommt in der Regel innert Wochen-Frist.
Kostenübernahme
Kosten für tierärztliche Eingriffe und Behandlungen, die notwendig sind um das Leben des Tieres zu retten oder um seine Gesundheit bei einer akuten Krankheit wiederherzustellen. Die Fondskommission berücksichtigt dabei die Heilungsprognose und beurteilt, ob die Belastung eines Eingriffs oder einer Behandlung für das Tier zumutbar ist.
Der Fonds vergütet Tierarztkosten zu 70 % des tierärztlichen Normaltarifs und bis höchstens CHF 800.00 pro Fall. Kosten für Eingriffe und Behandlungen, welche diese Limite überschreiten, werden nur auf Grund einer vorausgehenden Kostengutsprache durch die Fondskommission und bis zu maximal CHF 2000.00 pro Fall übernommen. Die vorausgehende Kostengutsprache entfällt bei lebensrettenden Eingriffen in Notfällen.
Kosten, welche nicht übernommen werden
Kosten für «normale» tierärztliche Massnahmen wie Impfungen, Kastrationen, Spezialfutter, etc. sowie Behandlungskosten und Medikamente bei altersbedingten Beschwerden und chronischen Erkrankungen werden grundsätzlich nicht übernommen.
Rekurse
Die Entscheide des Vorstandes (im Rahmen seiner Kompetenz) sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.