Unsere Adoptions-Bedingungen

Wir geben unsere Tiere nur mit Schutzvertrag und gegen eine Schutzgebür von CHF 220.00 pro Tier ab. Die Schutzgebühr ist spätestens am Tag der Übergabe in bar zu bezahlen. 

 

Schutzgebühr

Die Schutzgebühr ist kein Kaufpreis, sondern eine Beteiligung an die medizinischen Untersuchungen und Betreuung unserer Tiere. 

 

Folgende Behandlungen wurden bei unseren Katzen bei Abgabe abgeschlossen:

1. Micro-Chip

2. tierärztliche Untersuchung
3. Leukose-Test

4. mehrmalige Behandlung gegen innere & äussere Parasiten
5. Kastration *
6. 2x-Impfung* (gegen Katzen-Schnupfen, Katzen-Seuche & Leukose)

 

*Bei Abgabe noch zu jung für Kastration & 2x-Impfung? Gerne geben wir Ihnen Gutscheine dafür mit (Einlösbar bei allen Kleintierärzten des Kanton Glarus)

 

Sie verpflichten sich: 

  • dem Verein zu erlauben, Vor-/ und Nach-Kontrollen bei Ihnen zu Hause durchzuführen, sollten wir dies als notwendig erachten
  • durch den Verein vermittelte Tiere nicht zur Zucht einzusetzen,
  • die Kastrations-Pflicht zu akzeptieren und dieser nachzukommen,
  • Tier-Nachwuchs bis zum Zeitpunkt der Kastration bestmöglich zu verhindern (z.B. kein Freigang geben).
  • alle Katzen zu kastrieren, sobald es deren Alter und Gesundheitszustand zulässt,
  • Jungkatzen im Alter von 4 - 6 Monaten zu kastrieren.

Weitere Informationen

Freigänger

Abgabe nur

  1. mit "Gspändli" (Vermittlung als Pflegestellen-Duo oder zu einer sozialen Zweitkatze in ähnlichem Alter)
  2. mit Freigang
  3. mit 150 Meter mindest-Abstand (Luftlinie zu viel befahrenen Strassen und Gleisen. 

Wohnungskatzen

Abgabe nur 

  1. mit "Gspändli" (Vermittlung als Pflegestellen-Duo oder zu einer sozialen Zweitkatze in ähnlichem Alter)
  2. mit genügend Wohnraum (um diesen katzengerecht zu gestalten)

Mieter

Wenn Sie zur Miete wohnen, kläre bitte vorgängig folgende Punkte ab: 

  1. ob und wie viele Haustiere Sie im Mietobjekt halten dürfen, sollte dies noch nicht im Mietvertrag geklärt sein.
  2. ob und wo Sie, falls nötig, eine Katzenklappe, Katzenleiter und/oder Schutznetz anbringen dürfen.

Wichtig: Bei einer nachträglichen Erlaubnis zur Haustierhaltung bestehe bitte unbedingt auf eine schriftliche Bewilligung.