Fonds zugunsten mittelloser Heimtierbesitzer

Formular für Gesuch:

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Gesuch um Kostenübernahme durch TSV GL.p
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Diesem Gesuch sind durch Gesuchsteller zwingend folgende Nachweise beizulegen: 

  1. Schriftliche Diagnose und Kostenvoranschlag des behandelnden Tierarztes

  2. Belege aus einer der zwei folgenden Kategorien: 
  • Ihre letzten drei definitiven Steuerveranlagungen 
    oder
  • Eine schriftliche Verfügung der zuständigen Behörde, dass Gesuchsteller weder Einkommen noch Vermögen hat und somit mittellos ist. 
    Achtung! - Die Verfügung muss zwingend durch die zuständige Behörde unterzeichnet sein!

Fragen + Antworten

Wie lange muss ich auf einen Entscheid warten?

Die Bearbeitungsdauer Ihres Gesuches hängt von der Vollständigkeit der Angaben und der eingereichten Belege ab. 
Ein Entscheid zu einem vollständigen Gesuch kommt in der Regel innert Wochen-Frist.

Zweck des Fonds?

Der Fonds zugunsten mittelloser Heimtierbesitzer bezweckt die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an aussergewöhnliche Aufwendungen für Heimtiere , wenn der Tierhalter / die Tierhalterin nachweislich mittellos ist bzw. sich in einer Notlage befindet.

Welche Kosten werden übernommen?

Kosten für tierärztliche Eingriffe und Behandlungen, die notwendig sind um das Leben des Tieres zu retten oder um seine Gesundheit bei einer akuten Krankheit wiederherzustellen. Die Fondskommission berücksichtigt dabei die Heilungsprognose und beurteilt, ob die Belastung eines Eingriffs oder einer Behandlung für das Tier zumutbar ist.  

Welche Beträge werden übernommen?

Der Fonds vergütet Tierarztkosten zu 70 % des tierärztlichen Normaltarifs und bis höchstens CHF 800.00 pro Fall. Kosten für Eingriffe und Behandlungen, welche diese Limite überschreiten, werden nur auf Grund einer vorausgehenden Kostengutsprache durch die Fondskommission und bis zu maximal CHF 2000.00 pro Fall übernommen. Die vorausgehende Kostengutsprache entfällt bei lebensrettenden Eingriffen in Notfällen.

Welche Kosten werden NICHT übernommen?

Kosten für «normale» tierärztliche Massnahmen wie Impfungen, Kastrationen, Spezialfutter, etc. sowie Behandlungskosten und Medikamente bei altersbedingten Beschwerden und chronischen Erkrankungen werden grundsätzlich nicht übernommen.

Rekurse

Die Entscheide des Vorstandes (im Rahmen seiner Kompetenz) sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.