Tierschutzfall melden

Sie haben beobachtet, wie Tiere misshandelt oder schlecht gehalten werden?


Meldestelle - Akuter Notfall

POLIZEI

Notrufnummer:

117


Notsituation wenn: Tiere in Lebensgefahr / Täter wird Ihnen gegenüber aggressiv


Meldestelle - Wildtiere + Fische (Behörden)


Meldestelle - Haus-/ und Landwirtschafts-Tiere (Behörden)

Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT)

https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/alt/Seiten/Kontakt.aspx

Meldung bitte schriftlich per Melde-Formular:

Download
Tierschutzmeldung an das ALT - Melde-Formular
ALT-Formular - Tierschutzmeldung_d.docx
Microsoft Word Dokument 47.5 KB

Oder per: Online-Formular


Meldestelle - Haustiere (Verein)

Meldung per untenstehendem Melde-Formular.

Bitte beachten Sie

  • Meldungen müssen aus Rechtsgründen unbedingt schriftlich gemacht werden.
  • Anonyme Meldungen können nicht bearbeitet werden.
  • Bitte beschreiben Sie die Situation so detailliert wie möglich. Jede zusätzliche Information hilft bei der Bearbeitung des Falles. 
  • Bei Fragen helfen wir gerne per Telefon 055 645 20 55 oder E-Mail meldungen(at)tierschutz-glarus.ch weiter.

 

Können Sie eine Meldung anonym machen? Schutz Ihrer Daten.

Ihre persönlichen Daten werden sowohl vom Tierschutzverein Glarus als auch vom Veterinäramt vertraulich behandelt.

 

Sollten Sie dies wünschen, behandeln wir Ihre Meldung dem Veterinäramt gegenüber anonym. D.h. wir übernehmen Ihre Tierschutzmeldung und reichen diese in unserem Namen ein.

Leider aber, können wir keine absolute Anonymität garantieren. Reicht zum Beispiel der betroffene Tierhalter eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen ein und werden wir als Zeugen einvernommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten. Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterinäramt auf Beweismittel angewiesen. Wenn ohne Ihre (Zeugen-)Aussage der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, wird das Veterinäramt möglicherweise den betroffenen Tieren nicht helfen können.

 

Meldung gemacht, wie weiter?

Nach Eingang der Meldung kontrolliere der Tierschutzverein Glarus  die betroffene Tierhaltung im Rahmen seiner Kapazitäten und Befugnisse und suchen wenn möglich das Gespräch mit den Tierhaltern/innen. Meist kooperieren diese und sind bereit, eine langfristige Verbesserung zum Wohle der Tiere herbeizuführen. 

 

Bei Fragen oder anderen Anliegen nehmen wir gerne mit Ihnen Rücksprache. Auskünfte zum Fall können und dürfen wir Ihnen leider nicht geben.

 

Schwerwiegendere Fälle leiten wir an das kantonale Veterinäramt (ALT) weiter, da der Tierschutzverein Glarus als gemeinnütziger Verein nicht befugt ist, als Tierschutzpolizei aufzutreten. Das ALT kontrolliert die betroffene Tierhaltung bestmöglich und kann im Notfall die Polizei aufbieten, Tiere beschlagnahmen und Bussen aussprechen. 


Melde-Formular - Tierschutzverein Glarus

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