Sie haben beobachtet, wie Tiere misshandelt oder schlecht gehalten werden?
Meldestelle - Akuter Notfall
POLIZEI
Notrufnummer:
117
Notsituation wenn: Tiere in Lebensgefahr / Täter wird Ihnen gegenüber aggressiv
Meldestelle für Wildtiere + Fische (Behörden)
Kt. Glarus - Wildhüter + Fischereiaufsicht
Meldestelle für Haus-/ und Landwirtschafts-Tiere (Behörden)
Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT)
https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/alt/Seiten/Kontakt.aspx
Meldung an die Behörden per: Online-Formular
Oder per E-Mail mit dem Melde-Formular:
Meldestelle für Haustiere (Tierschutzverein Glarus)
Meldung per untenstehendem Melde-Formular.
Bitte beachten Sie
Können Sie eine Meldung anonym machen? Schutz Ihrer Daten.
Ihre persönlichen Daten werden sowohl vom Tierschutzverein Glarus als auch vom Veterinäramt vertraulich behandelt.
Sollten Sie dies wünschen, behandeln wir Ihre Meldung dem Veterinäramt gegenüber anonym. D.h. wir übernehmen Ihre Tierschutzmeldung und reichen diese in unserem Namen ein.
Leider aber, können wir keine absolute Anonymität garantieren. Reicht zum Beispiel der betroffene Tierhalter eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen ein und werden wir als Zeugen einvernommen, sind wir gesetzlich verpflichtet, alle Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten. Bedenken Sie, dass der/die TierhalterIn ihre Sachverhaltsdarstellung möglicherweise bestreiten wird. In diesem Fall ist das Veterinäramt auf Beweismittel angewiesen. Wenn ohne Ihre (Zeugen-)Aussage der Sachverhalt nicht bewiesen werden kann, wird das Veterinäramt möglicherweise den betroffenen Tieren nicht helfen können.
Meldung gemacht, wie weiter?
Nach Eingang der Meldung kontrolliere der Tierschutzverein Glarus die betroffene Tierhaltung im Rahmen seiner Kapazitäten und Befugnisse und suchen wenn möglich das Gespräch mit den Tierhaltern/innen. Meist kooperieren diese und sind bereit, eine langfristige Verbesserung zum Wohle der Tiere herbeizuführen.
Bei Fragen oder anderen Anliegen nehmen wir gerne mit Ihnen Rücksprache. Auskünfte zum Fall können und dürfen wir Ihnen leider nicht geben.
Schwerwiegendere Fälle leiten wir an das kantonale Veterinäramt (ALT) weiter, da der Tierschutzverein Glarus als gemeinnütziger Verein nicht befugt ist, als Tierschutzpolizei aufzutreten. Das ALT kontrolliert die betroffene Tierhaltung bestmöglich und kann im Notfall die Polizei aufbieten, Tiere beschlagnahmen und Bussen aussprechen.