Pflegeplätze / Pflegestellen


Würden Sie gerne eine Pflegestelle für unseren Verein werden?

 

  1. Bitte lesen Sie zuerst untenstehende Angaben gut durch.
  2. Sollten Sie die Anforderungen erfüllen und mit den Bedingungen einverstanden sein, melden Sie sich bitte bei:
    Tierschutzverein Glarus

    055 645 20 55
    administration(at)tierschutz-glarus.ch

Was, Wo, Warum?

Pflegestelle - was ist das?
Unsere Pflegestellen sind Privatpersonen, die unsere Pflegekatzen in ihrer Wohnung / ihrem Haus aufnehmen und betreuen.

 

 

Warum nehmen wir Katzen auf?
Unser Verein nimmt Katzen aus den verschiedensten Gründen auf: 

  • gefundene/zugelaufene Katzen, deren Besitzer nicht ermittelt werden konnten
  • gefundene/zugelaufene Kätzinnen, die in einem geschützten, stressfreien Umfeld ihre Jungen zur Welt bringen sollen
  • junge Katzen von Bauernhöfen, die sonst verwahrlosen und krank werden oder gar getötet werden

Wir möchten heimatlosen, vernachlässigten oder anders in not geratene Katzen eine Chance auf ein schönes Leben bieten, ihnen verdiente Pflege und Fürsorge zukommen lassen und helfen, ihr Für-Immer-Zuhause zu finden.

 


Warum brauchen wir private Pflegestellen?
Da wir im Kanton Glarus leider kein eigenes Tierheim haben, müssen wir Tiere oft in Heimen anderer Kantone abgeben. Da diese leider aber oftmals an ihrer Kapazitätsgrenzen sind und keine neuen Tiere aufnehmen können, sind wir auf private Personen angewiesen, die uns bei der Aufnahme von Katzen in Not unterstützen.

 

Wäre die Abgabe in einem Tierheim nicht besser?
Eine private Pflegestelle geht individueller auf die Bedürfnisse eines Schützlings ein und verfügt über mehr Zeit pro anvertrautem Schützling, als dies in einem Tierheim meist möglich ist. Oft sind die Pfleglinge auch weniger Stress ausgesetzt, da es nicht zu viele Katzen gibt.

 



Anforderungen + Kosten

Anforderungen an eine Katzen-Pflegestelle:

 

Sie bringen mit:

  1. Bereitschaft, dem Verein Ihre Zeit ehrenamtlich zur Verfügung stellen
  2. Erfahrungen mit Katzen
  3. Genügend Platz
  4. ein separates Zimmer (für Pflegekatzen tauglich eingerichtet)
  5. Ausreichend Zeit zur Betreuung der Tiere, deren Pflege und Sozialisierung
  6. Bereitschaft loszulassen

Pflichten als Pflegestelle:

  1. Unterzeichnung eines Pflegevertrages mit dem Verein
  2. Beitritt als Vereinsmitglied
  3. Austausch mit dem Verein von Informationen, Fotos und Unterlagen (via E-Mail, SMS, Cloud-Speicher, etc.)
  4. Haltung unserer Pflegling bis zur Vermittlung nach Vereins-Vorgaben
  5. Betreuung unserer Pfleglinge bis zur Vermittlung mit viel Liebe, Zeit und Geduld.
  6. Vereinbarung von Terminen für tierärztliche Behandlungen bei Tierärzte
  7. Tiere zum/vom Tierarzt transportieren oder den Transport mit dem Verein organisieren
  8. Mit Interessenten den Kontakt aufnehmen und abklären ob eine Vermittlung in Frage kommt
  9. Empfang von Interessenten bei sich zu Hause
  10. Bei erfolgreicher Vermittlung / bei Abgabe des Tieres:
    - den Schutzvertrag ausstellen, Unterschriften einholen und Original-Vertrag den Verein weiterleiten
    - die Schutzgebühr einziehen und an den Verein übergeben

Entschädigung für Pflege + Kostenübernahme

Entschädigung - Pflegestelle:

  • Die Pflege eines Tieres erfolgt gegen eine pauschale Entschädigung von CHF 15.00 pro Tag und pro Tier, solange das Tier sich in der Obhut der Pflegestelle befindet.
    (Die Pflegestelle steht in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Tierschutzverein Glarus)

Kosten - Pflegestelle:

  • Katzenfutter
  • Fahrkosten
  • Zeitaufwand

Kosten & DL - Verein

  • tragen aller Tierarztkosten
    (z.B. Untersuchungen, Behandlungen, Tests, Medikamente, etc.)
  • Verträge, Formular und div. andere Unterlagen erstellen, verwalten und zur Verfügung stellen
  • Vermittlungs-Inserate erstellen und in unseren Medien teilen

Wie lange bleiben die Tiere bei Ihnen?

Die meisten Pflegekatzen verlassen uns nach einigen Wochen und nur wenige bleiben über längere Zeit in der Pflegestelle. Jungtiere finden oftmals schneller ein Zuhause als erwachsene Katzen, gerade während der Sommermonate.

Eine Pflegestelle muss sich bewusst sein, dass sie für eine Katzengruppe bis zur Vermittlung verantwortlich ist.

Warum ein separates Zimmer?

Pflegekatzen müssen in der Wohnung bleiben, da es ein zu grosses Risiko darstellt sie raus zu lassen und die meisten während ihrer Zeit in der Pflegestelle unter tierärztlicher Betreuung stehen.

Sofern eigene Katzen gehalten werden, müssen Neuankömmlinge für einige Tage getrennt werden. Flöhe, Milben, Würmer, Darmparasiten oder andere Untermieter begleiten oft unsere Pfleglinge in die Pflegestelle und müssen zuerst behandelt sein, bevor die Katzen die ganze Wohnung erkunden dürfen.


Was steht im Pflegestellenvertrag?

  1. Die Pflege eines Tieres erfolgt gegen eine pauschale Entschädigung in der Höhe von CHF 15.00 pro Tag und pro Tier, solange das Tier sich in der Obhut der Pflegestelle befindet. Die Pflegestelle steht in keinem Arbeitsverhältnis mit dem Tierschutzverein Glarus und hat keine Befugnis zur rechtsgeschäftlichen Vertretung.
  2. Die Pflegestelle übernimmt die Futterkosten für ihren Pflegling / ihre Pfleglinge. Sollte sie dazu nicht in der Lage sein, informiert die Pflegestelle den Tierschutzverein Glarus, damit hier eine entsprechende Lösung gefunden werden kann.
  3. Das zur Pflege überlassene Tier bleibt Eigentum des Tierschutzvereins Glarus.
  4. Die Pflegestelle verpflichtet sich, das Tier ordnungsgemäss zu halten und zu pflegen, die Rechtsvorschriften des Tierschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen und die Pflegestelleninformation zu beachten sowie jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen. Das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen.
  5. Die Pflegestelle verpflichtet sich ausdrücklich das zur Pflege überlassene Tier als Haus- und Familientier zu halten.
  6. Das Tier darf nicht ohne Rücksprache mit dem Tierschutzverein Glarus und dessen Genehmigung an Dritte abgegeben werden. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, verpflichtet sich die Pflegestelle, es nur an den Tierschutzverein Glarus zurückzugeben. Ein Abhandenkommen des Tieres oder dessen Ableben ist dem Verein unverzüglich zu melden.
  7. Die Pflegestelle verpflichtet sich dem Tierschutzverein Glarus zu gestatten, sich vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der Vertragsverpflichtungen zu überzeugen.
  8. Bei Wohnungswechsel ist die neue Adresse dem Tierschutzverein Glarus mitzuteilen. Die Pflegestelle verpflichtet sich, bei Wohnungswechsel dem Tier die gleichen Lebens- und Haltungsbedingungen zu ermöglichen, wie sie vereinbart wurden.
  9. Es besteht Einigkeit darüber, dass der Tierschutzverein Glarus berechtigt ist, jederzeit die unverzügliche Rückgabe des Tieres zu fordern.
  10. Die Pflegestelle erkennt an, dass Tierarztbesuche nur nach Absprache und Genehmigung durch den Tierschutzverein Glarus durchgeführt werden, Notfälle ausgenommen. Ebenso informiert der Tierschutzverein Glarus welchen Tierarzt die Pflegestelle konsultieren muss. Die Kosten übernimmt der Tierschutzverein Glarus. Eine sich medizinisch als notwendig ergebende Tötung des Tieres darf nur von einem Tierarzt und mit Genehmigung des Tierschutzvereins Glarus vorgenommen werden.
  11. Es besteht kein Versicherungsschutz gegenüber der Pflegestelle selbst (Personenschäden) oder gegen Drittschäden. Ebenso wenig für Schäden am Eigentum der Pflegestelle, die durch ein zur Pflege überlassenes Tier entstanden sind, unabhängig vom Verschulden. Die Verantwortung trägt die Pflegestelle selber und muss auch ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen. Ein Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung ist dringend empfohlen.
  12. Die Pflegestelle informiert den Tierschutzverein Glarus umgehend schriftlich, wenn sie die Aufgaben einer Pflegestelle nicht mehr wahrnehmen möchte und gibt das Tier entsprechend dem Punkt 6 an den Verein zurück.
  13. Die Pflegestelle bestätigt, in einem Vorgespräch über mögliche Probleme aufgeklärt worden zu sein und kennt den Ansprechpartner beim Tierschutzverein Glarus.