Unfallstelle nicht verlassen, diese absichern und eine Meldung an die Polizei machen.
!! Bei Zuwiderhandlung macht sich der Lenker strafbar und es können saftige Bussen
auferlegt werden !!
1. Unfallstelle sichern
2. Tier - verletzt, geflohen, oder tot?
2.1 Was tun? - Wildtiere
2.2 Was tun? - Haustiere
Für die involvierten Tiere bedeutet ein Verkehrsunfall oft grausame Qualen und meist den Tod.
Gemäss Gesetz sind bei Unfällen mit:
- jagdbarem Wild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Marder) oder mit geschützten Tierarten (Luchs, Wolf, Greifvögel)
unverzüglich die Polizei und, bei Haustieren, zusätzlich den Tierarzt und den Tierbesitzer zu benachrichtigen(sofern
dieser bekannt ist oder eruiert werden kann mittels Chip oder Halsband)
Verantwortungsvolle FahrerInnen schauen aber auch bei Kollisionen mit kleineren Tieren wie Igeln, Krähen und anderen Vögeln oder Amphibien und Reptilien wenn irgend
möglich nach, ob das Tier noch lebt und ggf. die Polizei / Wildhut benachrichtigt werden muss, um ein schwer verletztes Tier fachmännisch zu erlösen. Lieber einmal zu viel Meldung erstatten, als
einmal zu wenig!
Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht und erlöst werden.
Wichtig ist, dass Sie dem Wildhüter Angaben machen können über den Unfallverlauf und die Fluchtrichtung des Tieres. So kann er das verletzte Tier möglichst rasch mit dem Schweisshund
aufspüren.
Wer es unterlässt den oder die Tierbesitzer*in bzw. die Polizei oder Jagdaufsicht sofort über den Unfall und den Zustand des Tieres zu informieren (Meldepflicht vgl. Art. 51 Abs. 3 SVG), macht sich wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall strafbar. Erlitt das Tier dadurch einen qualvollen Tod, muss aufgrund von Tierquälerei mit weiteren rechtlichen Folgen gerechnet werden. Wer ein totes Wildtier eigenständig transportiert, macht sich der Wilderei schuldig.
Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen und der Unfall sofort der Polizei gemeldet und protokolliert wurde.
Kollisionsschäden am Auto sind durch die Teilkaskopolice gedeckt und fallen unter das Schadereignis «Unfall mit Tieren», welches sowohl Haus- wie auch Wildtiere umfasst. Weichen Sie einem Tier aus, gilt ein allfälliger Schaden (z.B. durch Kollision mit Baum oder Leitplanke) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung haben.