Verkehrsunfall mit Tier - Was tun?

Unfallstelle nicht verlassen, diese absichern und eine Meldung an die Polizei machen.
!! Bei Zuwiderhandlung macht sich der Lenker strafbar und es können saftige Bussen auferlegt werden !! 

 

 1. Unfallstelle sichern

  • Fahrzeug am Strassenrand halten und Warnblinker einschalten
  • Unfallstelle sichern (Pannendreieck)
  • Polizei 117 benachrichtigen – egal, ob bei Wild- oder Haustierunfällen (die Polizei bietet die Fachleute auf)
  • Wo bin ich? Strassenlaternen haben Identifikationsnummern, welche für Polizei/Wildhüter hilfreich sein können
  • Unfall-Fotos von Tier + Fahrzeug machen; vor allem im Fall von Haustieren
  • Zeugen suchen 

2. Tier - verletzt,  geflohen, oder tot?

  • vor Ort aber verletzt? siehe weiter unten: Was tun?
  • geflohen? Unfallstelle markieren und auf Polizei/Wildhüter warten
  • tot?  An den Hinterläufen an den Strassenrand ziehen

2.1 Was tun? - Wildtiere

  • Sich einem Wildtier auf keinen Fall nähern!
  • Die Nähe von Menschen verängstigt jedes Wildtier und macht dessen Stress und Leid noch schlimmer!
  • Verletzungen können durch Flucht- oder Verteidigungsversuche verschlimmert werden!
  • Warten Sie auf den Wildhüter. Versuchen Sie nicht selber dem Wildtier zu helfen!

2.2 Was tun? - Haustiere

  • Sich einem Haustier nur vorsichtig nähern!
    Eventuell warten Sie besser auf die Ankunft von Polizei/Wildhüter.
  • Tier vor Ort töten?
    Bitte versuchen Sie NIEMALS, ein verletztes Tier selber zu "erlösen". 
    Die Familie des Tieres wird es Ihnen danken.
    - Verletzungen sehen manchmal schlimmer aus als sie sind.
    - Der Tierarzt kann am besten entscheiden, ob eine Behandlung noch Sinn mach oder ob das Tier erlöst werden muss.

    - Ein Tier zu "erlösen" ist schwieriger als man meint. 
    - Sie könnten dem Tier damit unbeabsichtigt noch mehr Leid zufügen.
  • Tier direkt zum Tierarzt bringen?
    Wer sich auskennt und es sich zutraut, kann das verletzte Haustier (mit Erlaubnis der Polizei) selbst zum nächsten Tierarzt fahren
    (ev. Decke oder dicke Jacke zu Hilfe nehmen)
  • Darf ich das Tier selbst zum Tierarzt bringen? Und vor Eintreffen der Polizei den Unfallort verlassen?
    - Nur mit Erlaubnis der Polizei
    - Wer sich auskennt und es sich zutraut, kann dann das verletzte Haustier selbst zum nächsten Tierarzt fahren
       (ev. Decke oder dicke Jacke zu Hilfe nehmen)

    - Falsche «Behandlung» kann Verletzung verschlimmern, daher bitte vorsichtig im Umgang!

Warum eine Melde-Pflicht?

Für die involvierten Tiere bedeutet ein Verkehrsunfall oft grausame Qualen und meist den Tod. 

  • Verletzte Wildtier müssen möglichst schnell gesucht und fachgerecht von ihrem Leid erlöst werden! 
  • Bei Unfällen mit Haustieren müssen sofort Polizei und Tierarzt gerufen, der Tierhalter verständigt und das Tier, wenn möglich, in eine Praxis gebracht werden.
    Oftmals bedeutet der Verlust eines Haustieres für den betroffenen Tierhalter eine grosse emotionale Belastung!

 

Was muss ich melden?

Gemäss Gesetz sind bei Unfällen mit:

- jagdbarem Wild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Dachs, Marder) oder mit geschützten Tierarten (Luchs, Wolf, Greifvögel)
unverzüglich die Polizei und, bei Haustieren, zusätzlich den Tierarzt und den Tierbesitzer zu benachrichtigen(sofern dieser bekannt ist oder eruiert werden kann mittels Chip oder Halsband)

 

Was tun, bei kleinen Wildtieren?

Verantwortungsvolle FahrerInnen schauen aber auch bei Kollisionen mit kleineren Tieren wie Igeln, Krähen und anderen Vögeln oder Amphibien und Reptilien wenn irgend möglich nach, ob das Tier noch lebt und ggf. die Polizei / Wildhut benachrichtigt werden muss, um ein schwer verletztes Tier fachmännisch zu erlösen. Lieber einmal zu viel Meldung erstatten, als einmal zu wenig!
Geflüchtete Tiere können schwer verletzt irgendwo in Deckung tagelang leiden und qualvoll eingehen. Nur wenn Kollisionen unverzüglich gemeldet werden, können die Tiere gesucht und erlöst werden. Wichtig ist, dass Sie dem Wildhüter Angaben machen können über den Unfallverlauf und die Fluchtrichtung des Tieres. So kann er das verletzte Tier möglichst rasch mit dem Schweisshund aufspüren.

In welchen Fällen mache ich mich strafbar?

Wer es unterlässt den oder die Tierbesitzer*in bzw. die Polizei oder Jagdaufsicht sofort über den Unfall und den Zustand des Tieres zu informieren (Meldepflicht vgl. Art. 51 Abs. 3 SVG), macht sich wegen pflichtwidrigem Verhalten nach einem Verkehrsunfall strafbar. Erlitt das Tier dadurch einen qualvollen Tod, muss aufgrund von Tierquälerei mit weiteren rechtlichen Folgen gerechnet werden. Wer ein totes Wildtier eigenständig transportiert, macht sich der Wilderei schuldig.

 

Zahlt meine Versicherung den Schaden am Fahrzeug?

Sachschäden am Fahrzeug werden vergütet, sofern eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen und der Unfall sofort der Polizei gemeldet und protokolliert wurde.

Kollisionsschäden am Auto sind durch die Teilkaskopolice gedeckt und fallen unter das Schadereignis «Unfall mit Tieren», welches sowohl Haus- wie auch Wildtiere umfasst. Weichen Sie einem Tier aus, gilt ein allfälliger Schaden (z.B. durch Kollision mit Baum oder Leitplanke) nicht als Wildschaden und ist nur gedeckt, wenn Sie eine Vollkasko-Versicherung haben.